BKF Module Frankfurt
Weiterbildung gemäß BKrFQG – LKW Module für Berufskraftfahrer
Jetzt neu: ADR-Schein
Erlangen und erneuern Sie Ihren ADR-Schein zum Transport von Gefahrgut ab jetzt bei uns
Ihr Kontakt zu uns
Schulungsort
Carl-Benz-Straße 23, 60386 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Montag-Samstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Sonntag: geschlossen
info@bkf-module-frankfurt.de
Telefon
+49 (69) 27 29 64 34
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Weiterbildung für LKW-Fahrer gemäß BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet seit dem 10.09.2009 alle Lkw-Fahrer zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen, die als die „5 Module“ bezeichnet werden.
Nach dem BKrFQG müssen alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist, wiederkehrend alle fünf Jahre vor der nächsten Führerschein-Verlängerung, 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.
Mit Vorlage der Teilnahmebescheinigung wird die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
Eine Prüfung gibt es in der Weiterbildung LKW.
Jahre ERfahrung
zufriedene Kunden
Über uns
Durch uns werden bereits seit vielen Jahren Flurförderzeugführer geschult. Damit sind wir bereits in ganz Deutschland tätig und haben viele zufriedene und langjährige Kunden (z.B. in Wiesbaden, Frankfurt, Mainz, dem Rheingau, Nürnberg, Hamburg und München) gewonnen. An unseren Schulungsstandorten in Wiesbaden und Frankfurt können Sie unser umfassendes Schulungsangebot nutzen. Dabei legen wir sehr viel Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die den Standards der Berufsgenossenschaft (BG) entspricht. Seit 2023 bieten wir nun auch die BKF Weiterbildung gemäß BKrFQG an unseren Standorten in Wiesbaden und Frankfurt/Main an.
Die BKF Weiterbildung wurde durch eine EU-Richtlinie, die durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in nationales Recht umgesetzt wurde, für alle Fahrer zur Pflicht. Daher ist es für alle Fahrer, die die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, Pflicht, für die mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5to zulässige Höchstmasse) notwendig ist, alle 5 Jahre eine 35-stündige BKF-Weiterbildung zu absolvieren und nachzuweisen! Gern schulen wir Sie in unseren Räumlichkeiten in Frankfurt/Main. Für Firmenkunden bieten wir auch eine vor Ort Schulung an.
